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Auszug aus Wissenswertes
Die häufigsten Renten-Irrtümer
Die letzten fünf Jahre sind entscheidend für die Höhe der
Rente.
Das stimmt nicht. Um die monatliche Rente zu erhalten,
werden sämtliche Entgeltpunkte bis zum Rentenbeginn
zusammengerechnet – ohne Unterschied, ob diese in den
letzten, den mittleren oder den ersten Berufsjahren
angefallen sind.
Um den so genannten Entgeldpunkt zu berechnen, wird das
eigene Jahres-Bruttoentgelt durch das
Brutto-Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt.
Dieser Schnitt wird jährlich statistisch festgelegt – für
das Jahr 2009 beläuft er sich auf 30 879 Euro. Wer also
exakt diese 30 879 Euro brutto im Jahr verdient, kommt auf
genau 1 Entgeltpunkt. Wer die Hälfte, also 15 440 Euro
verdient, kommt auf einen halben Entgeltpunkt. Dabei
entspricht ein Entgeltpunkt einem monatlichen
Rentenzahlbetrag in Höhe von 26,56 Euro – ein halber würde
demnach 13,28 Euro bringen.
Die Gesamtsumme der Rente ergibt sich, wenn alle
Entgeltpunkte zusammengerechnet werden und mit dem aktuellen
Rentenwert ( derzeit 26,56 Euro ) multipliziert werden.
Die Rente beginnt automatisch, wenn ich das entsprechende
Alter erreicht habe.
Das ist nicht der Fall. Die Rente wird nur auf Antrag
gezahlt. Der Antrag sollte fünf Monate vor dem gewünschten
Rentenbeginn vorbereitet werden. Dabei müssen je nach Fall
etliche Formulare ausgefüllt werden, die im Internet
abrufbar sind oder bei der Deutschen Rentenversicherung
angefordert werden können. Grundsätzlich kann jeder den
Antrag eigenständig ausfüllen – ähnlich einer
Steuererklärung. Wer den Aufwand scheut oder sich unsicher
ist, kann sich an einen Rentenberater oder einen
Rechtsanwalt für Sozialrecht wenden. Die Kosten richten sich
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren,
dürften aber im Fall einer Altersrente um die 700,00 Euro
liegen.
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