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Auszug aus Wissenswertes

Die häufigsten Renten-Irrtümer

Die letzten fünf Jahre sind entscheidend für die Höhe der Rente.

Das stimmt nicht. Um die monatliche Rente zu erhalten, werden sämtliche Entgeltpunkte bis zum Rentenbeginn zusammengerechnet – ohne Unterschied, ob diese in den letzten, den mittleren oder den ersten Berufsjahren angefallen sind.

Um den so genannten Entgeldpunkt zu berechnen, wird das eigene Jahres-Bruttoentgelt durch das Brutto-Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt. Dieser Schnitt wird jährlich statistisch festgelegt – für das Jahr 2009 beläuft er sich auf 30 879 Euro. Wer also exakt diese 30 879 Euro brutto im Jahr verdient, kommt auf genau 1 Entgeltpunkt. Wer die Hälfte, also 15 440 Euro verdient, kommt auf einen halben Entgeltpunkt. Dabei entspricht ein Entgeltpunkt einem monatlichen Rentenzahlbetrag in Höhe von 26,56 Euro – ein halber würde demnach 13,28 Euro bringen.

Die Gesamtsumme der Rente ergibt sich, wenn alle Entgeltpunkte zusammengerechnet werden und mit dem aktuellen Rentenwert ( derzeit 26,56 Euro ) multipliziert werden.


Die Rente beginnt automatisch, wenn ich das entsprechende Alter erreicht habe.

Das ist nicht der Fall. Die Rente wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag sollte fünf Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn vorbereitet werden. Dabei müssen je nach Fall etliche Formulare ausgefüllt werden, die im Internet abrufbar sind oder bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden können. Grundsätzlich kann jeder den Antrag eigenständig ausfüllen – ähnlich einer Steuererklärung. Wer den Aufwand scheut oder sich unsicher ist, kann sich an einen Rentenberater oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht wenden. Die Kosten richten sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren, dürften aber im Fall einer Altersrente um die 700,00 Euro liegen.

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Letzte Aktualisierung: 18. Oktober 2009

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